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Energieausweis

Bei sämtlichen Um-, Zu- und Neubauten ist ein Energieausweis erforderlich. Der somit berechnete Heizwärmebedarf gibt Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes.
Seit dem EAVG 2012 besteht für Verkäufer und Vermieter die Verpflichtung, einen "Energieausweis" für ein Gebäude oder für eine Wohnung bereit zu stellen.

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